- Einfuhrvertrag
- Ein|fuhr|ver|trag, der: Vertrag über den Erwerb einzuführender Waren, dessen Abschluss genehmigungsfrei ist.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Einfuhrvertrag — Begriff des Außenwirtschaftsrechts für den Vertrag eines ⇡ Gebietsansässigen mit einem ⇡ Gebietsfremden über den Erwerb von Waren zum Zwecke der Einfuhr. Für den Abschluss von E. bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen … Lexikon der Economics
Einfuhrerklärung — Ein|fuhr|er|klä|rung, die: Erklärung, die bei der Deutschen Bundesbank abgegeben werden muss, wenn ein Einfuhrvertrag vorliegt … Universal-Lexikon
Importvertrag — Im|pọrt|ver|trag, der: Einfuhrvertrag … Universal-Lexikon
Einführer — 1. Außenwirtschaftsrecht: E. ist, wer Waren in das deutsche ⇡ Wirtschaftsgebiet verbringt oder verbringen lässt. Liegt der Einfuhr ein ⇡ Einfuhrvertrag zugrunde, so ist nur der ⇡ Gebietsansässige E. Wer lediglich als ⇡ Spediteur oder ⇡… … Lexikon der Economics